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Anschubfinanzierung

Der Antrag auf Anschubfinanzierung für Forschungsprojekte ist beim Forschungsdekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Markus Hadler (markus.hadler(at)uni-graz.at), einzureichen.

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind alle ForscherInnen an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die in einem Dienstverhältnis zur Universität Graz stehen (das gilt auch für ProjektmitarbeiterInnen, die sich um die Akquirierung eines eigenen – neuen – Forschungsprojektes bemühen).

Zielsetzung:

Unterstützt wird die Ausarbeitung von Projektanträgen an inländische und ausländische gemeinnützige forschungsfördernde Institutionen. Ausgenommen von der Förderung sind reine Dissertations- und Habilitationsprojekte.

Förderungshöhe:

Finanziert werden einmalig Personalmittel in Höhe von bis zu EUR 2.000,-. Die Mittel sind zweckgebunden, d.h. sie dienen der Finanzierung einer wissenschaftlichen Kraft für eine Dauer von höchstens 6 Monaten (Werkvertrag). Eine Umwandlung in Sachmittel ist ausgeschlossen.

Auswahlkriterien:

Gefördert werden vorrangig Anträge von ForscherInnen, denen derzeit im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit an der Universität Graz keine über Drittmittel finanzierten ProjektmitarbeiterInnen zugeordnet sind. Vorrangig gefördert werden außerdem Anträge, die sich auf Forschungsprojekte außerhalb der Zentren der Fakultät beziehen. Innerhalb eines Jahres wird ein Antrag gefördert.

Antragsfrist:

Die Einreichung von Anträgen ist laufend möglich. Die Antragsbewilligung erfolgt vierteljährlich (2.1., 1.4., 1.7., 1.10.).

Verwendungsnachweis:

Im Falle eines bewilligten Antrages sind der Abschluss des Werkvertrages und die Einreichung des Forschungsprojektes nachzuweisen.

 

Aufbau des Antrags

1. Angaben zur Person (AntragsstellerIn)

1.1  Name und Dienstadresse der Antragstellerin/des Antragsstellers

1.2. Diensteigenschaft/Funktion innerhalb der Subeinheit

1.3. Ggf. zugeordnete MitarbeiterInnenstellen

1.4. Kurzlebenslauf (inkl. aktueller Publikationsliste)

 2. Angaben zur Anschubfinanzierung

Geplante Verwendung der Mittel (Angaben zum Werkvertrag; Hinweise zur Abfassung von Werkverträgen finden Sie hier. Ausfüllhilfen sind hier abrufbar. 

2.2. Angaben zu der für den Werkvertrag in Aussicht genommenen Person (Kurzlebenslauf)

3. Angaben zum anvisierten Forschungsprojekt (Kurzdarstellung)

3.1. Voraussichtliche Förderinstitution

3.2. Titel des geplanten Forschungsprojektes

3.3. Ziel des Forschungsprojektes

3.4. Stand der Vorarbeiten zum Forschungsprojekt

3.5. Kurze Begründung der Förderbedürftigkeit durch eine Anschubfinanzierung

3.6. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Antragsstellung

3.6. Voraussichtliche Antragshöhe

Kontakt

Universitätsstraße 15/AE 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 6811

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